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Speditionsversicherung (SVS)

Der Spediteur ist verpflichtet, Schäden, welche dem Auftraggeber durch die Tätigkeit des Spediteurs beim Ausführen des Auftrages erwachsen können auf Kosten des Auftraggebers zu versichern ( § 39 AÖSp). Der Auftraggeber kann sich schriftlich als Verbotskunde erklären und somit wird keine SVS abgeschlossen. Die Speditionsversicherung erstreckt sich auf Sachschäden in Österreich und Vermögensschäden in Europa (im geographischen Sinne und dem asiatischen Teil der Türkei).

Die Entschädigung erfolgt im Rahmen gesetzlich vereinbarten Höchsthaftungssummen. Bei einem Sachschaden € 1,09 pro kg/brutto, maximal € 1.090 je Schadensfall, Vermögensschäden sind bis maximal € 2.180 je Schadensfall versichert.

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