Die Errichtung von Bauwerken ist mit unterschiedlichsten Gefahren verbunden. Monate, vielfach sogar Jahre kann die Entstehung dauern. Groß und nicht vorherzusehen sind die finanziellen Folgen von Ursachen, die zur Zerstörung oder Beschädigung des Bauobjektes und der kostspieligen Baustelleneinrichtungen führen können.
Wer haftet im Schadenfall? In den meisten Fällen wird der Unternehmer oder der Bauherr zur Rechenschaft gezogen, doch die Praxis zeigt, dass auch ein Dritter haftbar sein kann.
Jedes Bauwerk und jede Baustelle zeigt eine andere Gefahrensituation. Das Abschätzen des Risikos ist schwierig. Lassen Sie sich kompetent beraten.