Für Messen und Ausstellungen ist es erforderlich den Versicherungsschutz der verbrachten Waren und gegebenenfalls auch Einrichtungsgegenstände an Risikoorten außerhalb der Betriebsstätte zu regeln.
Die Frage ob eigenes oder fremdes Gut - meist beides - versichert gelten soll ist zu klären.
Gut konzeptioniert Versicherungspolizzen erfassen dieses Risiko pauschal. Fallweise ist es zweckmäßiger eine gesonderte Lösung für die Absicherung der unterschiedlichen Gefahren zu suchen.