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Ausstellungsversicherung

Für Messen und Ausstellungen ist es erforderlich den Versicherungsschutz der verbrachten Waren und gegebenenfalls auch Einrichtungsgegenstände an Risikoorten außerhalb der Betriebsstätte zu regeln.

Die Frage ob eigenes oder fremdes Gut - meist beides - versichert gelten soll ist zu klären.

Gut konzeptioniert Versicherungspolizzen erfassen dieses Risiko pauschal. Fallweise ist es zweckmäßiger eine gesonderte Lösung für die Absicherung der unterschiedlichen Gefahren zu suchen.

Bei uns erfahren Sie mit Sicherheit mehr.