Für Schadenersatzansprüche nach einem Kfz Unfall ist grundsätzlich die Kfz Haftpflichtversicherung zuständig.
Möchte man darüber hinaus für finanzielle Unterstützung nach Personenschäden vorsorgen steht die Insassenunfallversicherung zur Verfügung.
Es können Leistungen bei
Todesfall, Dauerfolgen etc.etc.
vereinbart werden.
Eine entsprechende Entschädigung durch den Versicherer ist von einer eventuellen Verschuldensfrage unabhängig.