Diese Versicherung ist eine Pflichtversicherung für ein behördlich zugelassenes Kraftfahrzeug. Gedeckt sind die Kosten für Aufwendungen aus gesetzlichen Ersatzansprüchen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) geschädigter Dritter sowie die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
Im Firmenbereich gibt es diesbezüglich verschiedenste Versicherungsvarianten.
Hervorzuheben ist die sogenannte Flottenversicherung (genormten Versicherungssummen, -bedingungen und –prämien für sämtliche Kraftfahrzeuge einer Firma) .