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Isotopenhaftpflicht

Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Radionuklide (natürliche oder künstliche radioaktive Stoffe), die für die Verwendung zu industriellen, technischen oder wirtschaftlichen Zwecken zugelassen sind.

Diese Versicherung ist eine Pflichtversicherung . Die zu deckenden Summen sind im Atomhaftungsgesetz 1999 vormals Atomhaftpflichtgesetz (AtomHG 1999 ) geregelt.

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