Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Radionuklide (natürliche oder künstliche radioaktive Stoffe), die für die Verwendung zu industriellen, technischen oder wirtschaftlichen Zwecken zugelassen sind.
Diese Versicherung ist eine Pflichtversicherung . Die zu deckenden Summen sind im Atomhaftungsgesetz 1999 vormals Atomhaftpflichtgesetz (AtomHG 1999 ) geregelt.