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Manager– Haftpflichtversicherung

Unternehmensleiter haften in Österreich im

§§ 84, 99 AktG und §§ 25, 33 GmbHG regeln die Sorgfaltspflicht der Unternehmensleiter.

Organe von Kapitalgesellschaften:

Die Haftungsbeschränkungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes gelten nicht!

Eine entsprechende Absicherung kann durch die Managerhaftpflicht-Versicherung ( D&O) erfolgen.
Die Ersatzleistung der deutschen Versicherer erreichte 2002 die bemerkenswerte Höhe von
€ 600.000.000,--. Die Versicherbarkeit hängt von einigen unternehmensspezifischen Faktoren ab.

Hier können Sie den Fragebogen für Ihr persönliches Angebot für die D&O downloaden.

Bei uns erfahren Sie mit Sicherheit mehr.