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Pensionszusage

Die Pensionszusage ist ein beliebtes Instrument, um Mitarbeiter noch enger an das Unternehmen zu binden.

Das Unternehmen verspricht einem Mitarbeiter (oder einer bestimmter Gruppe von Mitarbeitern), dass er(oder sie) ab seinem (ab deren) Pensionsantritt eine lebenslange Firmenpension erhält. Diese Zusage muss schriftlich, rechtsverbindlich und unwiderruflich erfolgen und wird als Pensionszusage bezeichnet.

Eine angemessene Firmenpension kann bis zu 80% der laufenden Bezüge betragen.

Bei Pensionsantritt kann der Mitarbeiter zwischen einer Kapitalabfindung und einer lebenslanger Rente auswählen.

Das Unternehmen kann in der Bilanz gewinnmindernde Pensionsrückstellungen bilden und dadurch Steuerersparnis erzielen.

Die Aufwendungen für die Rückdeckungsversicherung stellen Betriebsausgaben dar und können daher ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

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