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Pensionskasse

Durch das Inkrafttreten des Pensionskassengesetz und dem Betriebspensionsgesetz wurde der rechtlicher Rahmen für Pensionskassen geschaffen.

Pensionskassen stellen eine Sonderform dar, da diese Unternehmen keine Versicherungsgesellschaften und keine Banken sind, sondern eigene Vermögensverwaltungsunternehmen, mit einer sehr strengen staatlichen Aufsicht.

Wie bei allen betrieblichen Pensionsvorsorgemodellen gibt es für den Arbeitnehmer steuerliche Vorteile in der Anwartschaftsphase, keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer.

Bis zu 10 % des Bruttolohnes können einbezahlt werden, so dass bei dieser Pensionsvorsorge eine deutlich bessere Schließung der Pensionslücke erreicht werden kann.

Der Arbeitgeber kann die Prämie als Betriebsausgabe geltend machen und erspart sich die Lohnnebenkosten. Außerdem verursacht dieses Modell kaum einen Verwaltungsaufwand.

Bei uns erfahren Sie mit Sicherheit mehr.