Die Direktversicherung, auch bekannt unter den Namen „ steuerfreien Zukunftssicherung" für Arbeitnehmer ( € 300,-- Modell, § 3 Absatz 1 Ziffer 15), ist jener Durchführungsweg der betrieblichen Pensionsvorsorge, der steuerlich am meisten begünstigt ist.
Der Name der Direktversicherung ergibt sich daher, weil bei dieser Vertragsgestaltung der Arbeitgeber zwar Versicherungsnehmer und Beitragszahler, die Leistung jedoch direkt an den Mitarbeiter geht. Der Mitarbeiter ist die bezugsberechtigte Person, was ein unwiderrufliches Recht darstellt.
Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit jedes Jahr steuerbegünstigt bis zu € 300,-- für die Zukunftssicherung seiner Mitarbeiter einzubezahlen.
Der Mitarbeiter braucht für diese € 300,-- weder Sozialversicherungsbeiträge noch Lohnsteuer zu entrichten und eine Kapitalauszahlung aus der Lebensversicherung ist völlig steuerfrei.
Für den Arbeitgeber fallen für diese € 300,-- keine Lohnnebenkosten an.
| Gehaltserhöhung | Zukunftssicherung | |
|---|---|---|
| Auszahlung nach 30 Jahren | € 8.050,-- | € 17.500,-- bis 20.000,-- |
| Aufwand Unternehmen | € 300,-- | € 300,-- |
| darin Lohnnebenkosten | € 69,-- | € 0,-- |
| Bruttolohn | € 231,-- | € 300,-- |
| abzüglich Sozialversicherung | € 41,-- | € 0,-- |
| abzüglich Lohnsteuer | € 52,-- | € 0,-- |
| Nettolohn bzw. Einzahlung in Vorsorge | € 138,-- | € 300,-- |