Für alle privatrechtliche Arbeitsverhältnisse , die nach dem 31.12.2002 neu abgeschlossen wurden bzw. werden, gilt die sogenannte Abfertigung NEU. Arbeitsverhältnisse, die bereits vorher abgeschlossen wurden, bleiben grundsätzlich im alten Abfertigungsrecht, außer der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer vereinbaren einen freiwilligen Übertritt in die neue Regelung.
Das Unternehmen leistet ab dem zweiten Beschäftigungsmonat einen laufenden Beitrag von 1,53 % der Bruttolohns an die ausgewählte Mitarbeitervorsorgekasse (MVK).
Mit dieser Beitragszahlung ist die Abfertigungsverpflichtung erfüllt. Die Ansprüche der Mitarbeiter entstehen direkt gegen die MVK.
Die Belastung durch die Beiträge ist regelmäßig und sehr einfach kalkulierbar, d.h. es entstehen keine geballten Abfertigungsansprüche mehr.
Die Beiträge sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
Der Mitarbeiter nimmt bei jeder Beendigung seines Arbeitsverhältnisses – unabhängig vom Beendigungsgrund und der Dauer der Beschäftigung – seinen Anspruch auf Abfertigung mit (Rucksackprinzip).
Frühestens nach 3 Beitragsjahren – egal bei wie vielen Dienstgebern die Dienstzeit verbracht wurde – kann sich der Mitarbeiter den Anspruch auszahlen lassen (nicht jedoch bei Selbstkündigung).
Mit 1.1.2003 ist die "Abfertigung NEU" in Kraft getreten. Eintritte ab diesem Zeitpunkt unterliegen ausschließlich der neuen Regelung (BMVG). Für "Altabfertigungen" (Dienstverhältnisse die vor dem 31.12.2002 bereits bestanden haben) sieht das Gesetz 2 Möglichkeiten des Übertritts vor.
Aber ist für das Unternehmen bzw. die Mitarbeiter ein Übertritt überhaupt interessant? Und falls ja, ist ein Teilübertritt oder ein Totalübertritt attraktiver? Ist es nicht günstiger im "alten" System zu bleiben?
Diese und andere Fragen beantworten wir - in Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung - unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher, steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlichen Überlegungen.
Hinsichtlich der "Altabfertigungen" steht der Klein- oder Mittelbetrieb vor einer besonderen Problematik:
Die Fluktuation ist im allgemeinen eher gering. Das heißt, das "alte" Abfertigungssystem kann/muss noch 20, 30 oder mehr Jahre im Betrieb fortgeführt werden. Z.B.: bei einer späteren Betriebsübergabe ein schwer wiegendes Problem. Andererseits hat der Betrieb oft nicht die Mittel, Übertritte in größerem Umfang zu finanzieren.
Wir sind auf KMU ´s spezialisiert und bieten maßgefertigte Lösungen an. In der Praxis zeigt sich, dass z.B. ein "System-Mix" eine wirtschaftlich interessante Variante ist, Altabfertigungen aus dem Unternehmen auszulagern.