Unternehmen auf der Anklagebank das neue "Verbands- verantwortlichkeitsgesetz" (VbVG) gültig seit 01.01.2006.
Die EU verlangt von ihren Mitgliedsstaaten Vorkehrungen zu treffen, dass juristische
Personen (Unternehmen und Vereine) strafrechtlich belangt werden können.
Seit dem 01. 01.2006 können in Österreich auch Unternehmen durch das Inkrafttreten des "Verbandsverantwortlichkeitsgesetz“ (VbVG) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Künftig können also Verbände/Unternehmen im Rahmen eines gerichtlichen Strafver-fahrens verurteilt werden, wenn von Personen, die für den Verband handeln, im Rahmen der Tätigkeit des Verbandes eine strafrechtlich relevante Tat begangen worden ist.
Der Verband ist für eine Straftat verantwortlich, wenn die Tat zugunsten des Verbandes oder die Verletzung einer Pflicht, die den Verband trifft, begangen wird.
Als Strafe ist eine Geldbuße vorgesehen, die an der Ertragslage des Verbandes zu bemessen ist und im Verhältnis zum Umsatz des Verbandes stehen soll. Sie soll so ausfallen, dass sie für das Unternehmen eine „wirksame, angemessene und abschreckende Sanktion“ darstellt.
Unternehmen, die sich nicht neben Mitarbeitern auf der Anklagebank wiederfinden wollen, sollten Maßnahmen setzen, um ihr strafrechtliches Risiko zu minimieren: