Im Rahmen der mit 23.September 2005 in Kraft getretenen "Pensionsfondsrichtlinie" ( BGBL Nr.: 8/2005) hat der Gesetzgeber einen weiteren Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge vorgesehen, nämlich die
Damit wurde es ermöglicht, die Leistungen eines Pensionskassenmodells mit der Sicherheit einer Versicherungslösung zu kombinieren. Alle Unternehmen, Klein- und Mittelbetriebe genauso wie Großfirmen, können die betriebliche Kollektivversicherung für Ihre Mitarbeiter abschließen.
Für den Arbeitgeber:
Für den Arbeitnehmer:
Die einfache Umsetzungsmöglichkeit und die klaren Vorteile auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sollten Motiv sein diese Möglichkeit der Pensionsvorsorge ( 3 Säulenprinzip) näher zu betrachten.