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Betriebliche Kollektivversicherung möglich seit 23.09.2005

Im Rahmen der mit 23.September 2005 in Kraft getretenen "Pensionsfondsrichtlinie" ( BGBL Nr.: 8/2005) hat der Gesetzgeber einen weiteren Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge vorgesehen, nämlich die

BETRIEBLICHE KOLLEKTIVVERSICHERUNG ( BKV).

Damit wurde es ermöglicht, die Leistungen eines Pensionskassenmodells mit der Sicherheit einer Versicherungslösung zu kombinieren. Alle Unternehmen, Klein- und Mittelbetriebe genauso wie Großfirmen, können die betriebliche Kollektivversicherung für Ihre Mitarbeiter abschließen.

Die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Stichworten:

Für den Arbeitgeber:

Für den Arbeitnehmer:

Die einfache Umsetzungsmöglichkeit und die klaren Vorteile auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sollten Motiv sein diese Möglichkeit der Pensionsvorsorge ( 3 Säulenprinzip) näher zu betrachten.

Sämtliche Details erfahren bei uns »