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Information zur neuen Selbstständigenvorsorge

Per 1.1. 2008 gilt die Abfertigung NEU verpflichtend für: - freie Dienstverträge, die dem ASVG unterliegen und - Selbständige, die gemäß GSVG in der Krankenversicherung pflichtversichert sind. Ein Wahlrecht für die Abfertigung NEU gilt für: - freiberuflich Selbständige und Land- und Forstwirte. Damit wird es zukünftig für alle die im Berufsleben stehen eine betriebliche Vorsorge geben!

Die freien Dienstnehmer werden per 1.1.2008 - wie alle Arbeitnehmer - in die Betriebliche Mitarbeitervorsorge einbezogen (Stichtagslösung, Einbeziehung dieser Personengruppe in den bereits bestehenden Vertrag des Unternehmens - wo vorhanden, Neuverträge – wo noch kein Vertragswerk existiert).

Dies gilt auch für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und Sparkassen.

Die Zahl der freien Dienstnehmer betrug mit Ende August 2007 64.904, davon 39.797 geringfügig Beschäftigte. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem PDF "Die neue Selbstständigenvorsorge".