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Bundesumwelthaftungs- gesetz (B-UHG)

Seit 20. Juni 2009 ist das neue Bundesumwelthaftungsgesetz in Kraft und nimmt Unternehmen stärker in die Pflicht.

Das 55. Bundesgesetz B-UHG ist eine Implementierung der Verursacherhaftung bei Umweltschäden für Sanierungsmaßnahmen , gem. der oben erwähnten EU-Richtlinie. Die neue Haftung trifft nicht nur Industriebetriebe, sondern auch kleine und mittlere Betriebe. Geregelt ist die Art der verpflichtenden Sanierungsmaßnahme sowie die Übernahme der Kosten:


  • Bei Schädigung der Gewässer und
  • bei Schädigung des Bodens, soweit damit eine Gesundheitsgefährdung verbunden ist.


  • Die Haftung der Schädigung von geschützten Arten und natürlicher Lebensräume wird in den für Herbst 2009 erwarteten Landesgesetzten geregelt werden.

    Wir weisen darauf hin, dass das Gesetz sofort mit seiner Verabschiedung in Kraft getreten ist. Dadurch können für viele Betriebe Deckungslücken in der bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung entstehen. Der möglicherweise vorhandene Einschluss der „Sachschäden durch Umweltstörung“ ist nicht ausreichend.

    Die einzelnen Versicherer reagieren unterschiedlich auf die neue gesetzliche Grundlage und gibt es am österreichischen Versicherungsmarkt keine einheitliche Vorgehensweise durch die Versicherer.

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    Hier können Sie das neue Bundesgesetz herunterladen.